Winterimpressionen

Montag, 17. Dezember 2007

gefährliche Tiere in Privathand

Verbot der Haltung gefährlicher Tiere in Hessen ist Gesetz!

(1.11.07) Seit dem 9. Oktober 2007 ist das Halten "gefährlicher Tiere" in Privathand in Hessen per Gesetz verboten (HSOG - Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung). Für Altbestände besteht Bestandsschutz verbunden mit einem Nachzuchtverbot.

Unter diese Regelung fallen unter Anderem diverse Spinnentiere (Skorpione und Spinnen), Phyllobates terribilis (Schrecklicher Baumsteiger), alle Krokodile und Krustenechsen, einige Riesenschlangengattungen sowie fast alle Giftschlangen und die Trugnattern der Gattungen Dispholidus und Thelotornis. Bei den Schildkröten gilt das Verbot für Schnapp- und Geierschildkröten.

Artenliste Merkblatt Regierungspräsidium Darmstadt




1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Die DGHT hat nun einen Aktionsplan aufgestellt, aus der hervorgeht was in den nächsten Tagen und Wochen in Angriff genommen wird um gegen das Gesetz in Hessen vorzugehen.
Alle Weiteren Infos findet Ihr hier: http://www.dght.de/Dok4.do